Schönheitsbild der Anlage

Eine Anhäufung von Gerümpel, Abfällen, Holz und dergleichen ist verboten. Materialien aller Art sollen so aufbewahrt werden, dass sie das Schönheitsbild der Anlage nicht beeinträchtigen. Der Garten und die unmittelbare Umgebung desselben sollten jederzeit einen gefälligen Anblick bieten.

Sprechtage der Vereinsleitung

Die Sprechtage der Vereinsleitung werden seit 2011 (innerhalb der Gartensaison) vorzugsweise während des sonntäglichen Frühschoppens auf der Vereinsterrasse abgehalten. Im Normalfall ist(sind) mindestens ein (meist zwei) Mitglied(er) der Vereinsleitung als Ansprechpartner verfügbar. Außerhalb der Gartensaison sind keine Sprechtage vorgesehen.

Strom Anschluss

Alle Parzellen verfügen über einen Stromanschluss, der über einen grünen Verteilerkasten (für jeweils 2 Parzellen) an der Grundgrenze zugänglich ist. In der Grundausstattung sind alle Parzellenanschlüsse gleichartig und für den Bezug von Kraftstrom 400 V (früher 380 V) ausgelegt.
Stromanschluss,  Verteilerkasten, Grundausstattung, Grundgrenze, Parzellenanschlüsse, Kraftstrom 400 V, Zähler, Fehlerstromschutzschalter, FI, RCD, Sicherungsautomat, Leitungsschutzschalter, Überspannungs-Ableiter, Schutz des Kabels, Parzellenverteiler Hauptsicherung, NH-Trenner, Abdeckungen, konzessionierter Elektriker

Die Grundausstattung umfasst außer dem Zähler einen Fehlerstromschutzschalter (FI bzw. RCD) und 3 Leitungsschutzschalter (auch Sicherungsautomat genannt, S1, S2, S3). Bei einigen Parzellen wurden (auf Auftrag des Pächters) der Fehlerstromschutzschalter und die Sicherungsautomaten in einen Verteiler in der Gartenhütte verlegt.

In solchen Fällen ist eine 3 polige Sicherung anstatt der ursprünglichen Ausstattung eingebaut. Diese Sicherung dient dem Schutz des Kabels vom Parzellenverteiler bis zum Verteiler in der Gartenhütte. Bei verschiedenen Parzellen wurden zusätzliche Leitungsschutzschalter oder auch Überspannungs-Ableiter direkt in den Parzellenverteiler eingebaut.

In jedem Parzellenverteiler ist außerdem eine Hauptsicherung (NH-Trenner) für beide vom Verteiler versorgten Parzellen installiert.

Bitte beachten! Alle Arbeiten im Parzellenverteiler die ein Öffnen der Abdeckungen erfordern dürfen nur von einem konzessionierten Elektriker durchgeführt werden.

Parzellenwechsel

Gemäß Beschluss der Vereinsleitung ist seit dem 31. Mai 2007 folgende verbindliche Vorgehensweise einzuhalten

  1. Das bestehende Mitglied muss einen beabsichtigten Parzellenwechsel dem Vereinsvorstand mitteilen. Gibt es keinen Interessenten auf der Warteliste, kann auch ein neuer Bewerber seitens des Mitgliedes vorgeschlagen werden.
  2. Das bestehende Mitglied muss persönlich mit dem neuen Mitglied bei einer Vorstandssitzung vorsprechen und vorher diese Absicht dem Verein schriftlich mitteilen.
  3. Erst nach einem positiven Beschluss der Vereinsleitung kann die weitere Abwicklung durchgeführt werden. Dies beinhaltet die Begehung der Parzelle durch dem Fachberater und Servicedienst mit Erfassung eventueller Mängel und der Zählerstände für Strom und Wasser und anschließend die finanzielle Abwicklung durch den Kassier.

Vor der Übergabe der Parzelle findet eine Begehung durch den Fachberater und Servicedienst mit anschließender Abnahme (oder Mängelbericht) statt. Neben der Überprüfung der Wuchshöhen, der Parzellengrenzen und dem allgemeinen Zustand der Parzelle werden die Verbrauchsdaten für Strom und Wasser erhoben.

 

Parzellen Fotos

Jede(r) Pächter(in) hat die Möglichkeit, ein Parzellenfoto für das Parzellenverzeichnis bereit zu stellen. Die Bilder sind künftig in einer weiteren Spalte (ganz rechts) im Parzellenverzeichnis als Miniaturbild zu finden, das bei Klick auf das Bild das Foto in voller Größe öffnet. Die zusätzliche Spalte wird eröffnet, sobald wenigstens 15 Pächter anbieten. Derzeit sind Bilder von 5 Parzellen (100, 117, 144, 160 und 163) eingereicht. Siehe auch: Abwicklung für Bildbereitstellung.

Termine

siehe wie unter Kalender beschrieben. Die jeweils aktuellen Termine sind aus der Menüebene Kalender ersichtlich.

Schrankenanlage

Die Schrankenanlage an der Nordspange funktioniert sehr einfach! Bitte den Mitgliederschlüssel anstecken, leicht nach rechts drehen, zurück und abziehen, dann geht der Balken selbstständig auf. Nach etwa 10 Sekunden nachdem der Lichtschranken durchfahren ist geht der Balken selbstständig wieder zu! Mit dem Handsender kann der Schranken aus einer Entfernung von bis zu 5 Metern durch Betätigung des entsprechenden Tasters geöffnet werden; der Schranken schließt nach der Durchfahrt automatisch wie oben beschrieben.

Achtung: Bei eventuellen Störungen an der Schrankenanlage nicht selbst Hand anlegen, sondern umgehend die  Vereinsleitung verständigen! Den Balken auf keinen Fall „von Hand“ bewegen.

Eine einfachere Ausführung einer Schrankenanlage existiert im nordöstlichen Bereich der Gartenanlage, bei der Einfahrt im Bereich der Parzelle 172 und 173. Diese Anlage kann nur mit dem Vereinsschlüssel bedient werden und ersetzt den früheren umlegbaren Steher. Bei starkem Schneefall ist es möglich, dass der Schranken wegen Beeinträchtigung der Lichtschranke nicht wieder schließt. Dies stellt keine unmittelbare Gefahr dar, wird aber bei geeignetem Zeitpunkt behoben. Die Benutzung für beide Schrankenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr, die Benutzung durch Kinder (mittels Vereinsschlüssel oder per Handsender oder als Turngerät) ist strikt untersagt!

Schulungsveranstaltungen

Die Mitglieder, besonders die neu beigetretenen, sind im eigenen Interesse verpflichtet, an Schulungsveranstaltungen des Vereines teilzunehmen. Siehe auch: Sachkundenachweis!

Sicherheit für Kinder in der Anlage

Unabhängig davon, ob sich Kinder auf der eigenen Parzelle, oder sich irgend sonst wo in der Anlage aufhalten, liegt die Aufsichtspflicht und damit Verantwortung beim jeweiligen Erziehungsbeauftragten. Ganz besonders zu beachten ist, dass alle Verkehrsflächen außerhalb der durch Zaun und Tore eingegrenzten Anlage (insbesondere die Parkflächen) auch von vereinsfremden Fahrzeughaltern benutzt werden und ein erhebliches Gefahrenpotenzial für Kinder darstellen. Innerhalb der Anlage gilt für alle Privatfahrzeuge und Zustelldienste „SCHRITTGESCHWINDIGKEIT“ und absoluter Vorrang für Kinder und Fußgänger.

ACHTUNG: Es ist auch mit Einsatzfahrzeugen zu rechnen!

Besondere Sorgfalt gilt auch für Kinder, die auf der Vereinswiese spielen. Unabhängig davon ob Aufsichtspersonen anwesend sind oder nicht liegt letztlich die Verantwortung beim zuständigen Erziehungsberechtigten. Die Ruhezeiten gemäß § 10 der Gartenordnung sind auch für den Aufenthalt auf der Vereinswiese zu beachten (lautes Lärmen vermeiden, ein generelles Spielverbot kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden). Für eventuelle Schäden, die von Kindern entweder an der Vereinsanlage oder in fremden Gärten verursacht werden, sind die Eltern haftbar (siehe auch § 8 der Gartenordnung).

Überdachungen

Überdachungen (Auszug gemäß § 1 der DKGV Steyr; Begriffsbestimmungen) in Dauerkleingartenanlagen sind Schutzdächer mit einem festen Baustoff unabhängig der Festigkeit und der brandschutztechnischen Beschaffenheit. Nicht als Überdachung im Sinne der Verordnung sind mit Sonnenschutz – Markisen (bzw. Stoffe als Eindeckungen) oder natürliche Bepflanzungen.