KGVM

Die Abkürzung KGVM steht für KleinGartenVerein Münichholz

Kennzeichnungspflicht für Gasflaschen

Parzellen in welchen Gasflaschen gelagert sind, müssen deutlich sichtbar mit einem „GELBEN PUNKT“ (Durchmesser 3-4 cm) in der Nähe des Garteneinganges gekennzeichnet sein (Erfordernis für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Steyr).

Leitungsorgan

Das Leitungsorgan (Auszug gemäß § 13 der Statuten des KGVM):

Das Leitungsorgan, das alle 3 Jahre entsprechend den von der Vereinsbehörde genehmigten Statuten gewählt wird, besteht aus:

  • Dem/der Obmann/Obfrau und einem oder 2 Stellvertretern/innen.
  • Dem/der Schriftführer/in und dessen Stellvertreter/in.
  • Dem/der Kassier/in und dessen Stellvertreter/in,
  • Sowie dem/der Fachberater/in und dessen Stellvertreter/in.

Der Verein wird nach innen und nach außen durch den Obmann/Obfrau, im Falle seiner/ihrer Verhinderung durch einen seiner Stellvertreter/innen, vertreten.

Mitgliedschaft

Auszug aus § 3 der Statuten des KGVM (Mitgliedschaft, Unterpachtvertrag, Tod des Unterpächters)

Der Verein besteht aus: Ordentlichen Mitgliedern, Fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.

Ordentliches Mitglied kann jede natürliche und handlungsfähige Person werden, wenn dieselbe die Unterpachtrechte an einer Gartenparzelle erwirbt. Sie sonstige Grundvoraussetzungen für die Mitgliedschaft können dem Beitrag: “Warteliste für neue Mitglieder“ entnommen werden. Die Mitgliedschaft wird – unter der Voraussetzung dass die Vereinsleitung zustimmt – durch ein schriftliches Aufnahmeansuchen oder durch eine Beitrittserklärung erworben. Die Vereinsleitung hat das Recht, Ansuchen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine Berufung gegen diese Ablehnung ist nicht statthaft. Das Mitglied hat die Annahme der Statuten mit zugehörigen Anlagen zu bescheinigen und geht die Verpflichtung zur Einhaltung derselben ein.

Ergänzung: Eine nachträgliche Anschreibung des Ehepartners/Lebensgefährten auf bereits bestehende Unterpachtverträge ist möglich. Dadurch ergibt sich automatisch eine Gleichberechtigung bei Übernahme (Notar und Finanzamt, keine € 80,- Förderbeitrag). Es ist lediglich eine formelle Ergänzung mit Zustimmung des eigentlichen Mitgliedes und der Annahme durch die Vereinsleitung erforderlich. Siehe auch die Seite Formulare für den Download allgemein zugänglicher Dokumente und Formulare des KGVM.

Gemäß Beschluss der Vereinsleitung vom 4. Dezember 2003 ist die zweite eingeschriebene Person kein Mitglied!

Kraftstrom Nutzung

Zur Nutzung von Kraftstrom (Anschluss der elektrischen Ausrüstung an alle drei Automaten oder Sicherungen im Verteiler) ist ein Pächter berechtigt, wenn die Gebühr für „Stromanforderung 400 V“ (früher 380 V), in Höhe von derzeit € 193,- entrichtet wurde (selbst, oder durch einen Vorpächter).

Ob Kraftstrom für die Installation auf einer Parzelle benötigen wird erkennt man daran, dass alle Geräte nur dann uneingeschränkt funktionieren, wenn alle 3 Automaten eingeschaltet sind.

Die Nutzung von Kraftstrom ist gegeben, wenn mehr als ein Sicherungsautomat für den normalen Betrieb der elektrischen Anlage eingeschaltet sein muss! Dabei ist es völlig nebensächlich, ob auch typische Geräte welche einen mehrphasigen Anschluss erfordern (wie: ein E-Herd mit Backröhre, Saunaofen, Kraftsteckdose, Durchlauferhitzer usw.) installiert sind oder nicht.

Nebengebäude

Gemäß § 6 der DKGV Steyr ist je Dauerkleingarten lediglich ein Nebengebäude (Gerätehütte) im Ausmaß von maximal bis zu 5,00 m² bebauter Fläche und einer gesamten Gebäudehöhe bis 2,50 m zulässig. Ein solches Nebengebäude ist der bebauten/überbauten Fläche von maximal 45 m² (Abs. 5) anzurechnen.

Kleintierhaltung

Kleintierhaltung, gemäß Auszug aus GO § 7 des Landesverbandes:

Besitzer von Kleintieren haben die Vorschriften der Fachgruppe einzuhalten. Das Halten von Großtieren, wie Kühe, Pferde, Ziegen, Schafe, Schweine usw. ist in Kleingartenanlagen der Städte verboten.

Eine Kleintierhaltung darf über den Rahmen des Eigenbedarfes und der gesicherten Futtergrundlage nicht hinausgehen.

Kennzeichnung der Parzellen

Alle Parzellen sind vom Zugang zur Parzelle leicht ersichtlich mit der zugewiesenen Parzellennummer zu kennzeichnen.

NOTRUF Nummern

Die wichtigsten Notrufnummern sind:

  RETTUNG = 144    FEUERWEHR = 122    POLIZEI = 133 

Eine Zusammenfassung dieser und weiterer Notrufnummern ist unter der Menüebene Info-Bereich zu finden.