Zählerablesung

Bitte tragen sie immer (unabhängig ob Stromzähler oder Wasseruhr) den Wert in das Ableseformular ein, den sie auf den Zahlenrädern am Zähler tatsächlich ablesen. Sollte ihr vorhergehender Zählerstand (speziell beim Stromzähler) sehr hoch gewesen sein und zwischenzeitig der Zähler über den „Null-Wert“ gesprungen sein, tragen sie bitte auch dann den neuen (gegenüber dem Vorjahr kleineren) Wert ein.

Unser Programm für die Abrechnung erkennt automatisch dass der Zähler wieder mit Null begonnen hat und berechnet den richtigen (tatsächlichen) Verbrauch.

Der Wert des äußerst rechten Zahlenrades entspricht beim Stromzähler 0,1 kWh und beim Wasserzähler 1 m³.

Bei Parzellen welche im laufenden Jahr gepachtet wurden bezieht sich der Vorjahres-Verbrauch, welcher am Ablesebogen ausgewiesen wird auf den Zeitraum bis zur Parzellenübernahme durch den neuen Pächter.

Bei der Ablesung der Wasseruhren bitte immer nur den Wert für die ganzen Kubikmeter auf den Zahlenrädern (ohne den Nachkommastellen auf den kleinen Zeigerskalen) angeben!

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