Kurzmitteilung

Buchsbaumzünsler-Plage in Linz

Buchsbaumzünsler, Abbildung aus WikipediaSCHÄDLINGS-ALARM

Gemäß einer Meldung des ORF OÖ
vom 17.Mai 2013

… macht derzeit ein  Schädling den Gartenbesitzern in Linz und Umgebung erheblich zu schaffen. Es handelt sich dabei um den Buchsbaumzünsler, der private und öffentliche Gärten massiv befallen hat.
Bitte unbedingt  Buchsbaumpflanzungen in den eigenen Gärten genau prüfen und bei Verdacht auf Befall umgehend den Fachberater kontaktieren.

Mit freundlicher Genehmigung der Firma „biohelp GmbH“ biohelp Logo dürfen wir den in einer Gartenfachzeitschrift erschienen Fachbeitrag „Der Buchsbaumzünsler: die Bekämpfung und Ausbreitung eines neuen Schädlings“ von DI Sabine Pleininger, Mag. Andreas Fröstl, biohelp GmbH zum Download anbieten. -> Download als PDF

Für weitere Informationen zum Buchsbaumzünsler, siehe auch bei Wikipedia.

 

 

Kurzmitteilung

2. KGV Preis-Schnapsen

SchnapskartenWichtiger Termin

Donnerstag 30. Mai 2013 Beginn 10:00 Uhr
auf der Vereinsterrasse

2. KGV Preis-Schnapsen

Viele Preise, 5 Stände – Startgeld € 10,–, Mittags wird gegrillt!
Anmeldung im Mitgliederschaukasten oder bei einem Funktionär!

 

 

Kurzmitteilung

Championsleague Finale 2013

FINALEWichtiger Termin

Samstag 25. Mai 2013 Beginn 20:00 Uhr
auf der Vereinsterrasse

Übertragung, Championsleague Finale 2013

Bayern München – Borussia Dortmund

 

Vorteilskarte des Landesverbandes

LV VorteilscardDie Mitglieder-Vorteilskarte des Landesverbandes der Kleingärtner O. Ö. berechtigt ab sofort zum Einkauf in den METRO Märkten in Linz und Wels (kein Rabatt!). Bei verschiedenen Baumärkten (z. B. Bau Max mit 10 %) und anderen Firmen kann bei Vorweis der Karte an der Kasse ein Rabatt gewährt werden.
 
Eine Liste der Firmen, die mit der LV-Mitglieder-Vorteilskarte in Kooperation stehen, einschließlich der jeweiligen Einkaufsbedingungen kann als PDF-Dokument von der Seite des Landesverbandes herunter geladen werden.

Die Mitglieder-Vorteilskarte des Landesverbandes der Kleingärtner O. Ö. wurde bei der Mitgliederversammlung 2013 ausgehändigt. Mitglieder – die ihre Karte noch nicht übernommen haben, können diese bei einem der Sprechtage abholen.

Grenzabstände

Grenzabstände für Gebäude (Auszug gemäß § 6 der DKGV Steyr)

Die Kleingartenhütten müssen von der Grenze der Dauerkleingartenanlage und von den Aufschließungswegen mind. 2,0 m und von benachbarten Dauerkleingärten mindestens 1,0 m entfernt sein.

Grenzabstände für Pflanzen (Auszug gemäß § 2 GO des Landesverbandes).

Auf der Seite im Eigenschatten betragen die Grenzabstände bei einer Wuchshöhe von

  • 4 m Höhe: 3 m Grenzabstand,
  • 3 m Höhe: 2 m Grenzabstand.

Eine Wuchshöhe von 5 m darf unter keinen Umständen überschritten werden, es ist dabei ein Grenzabstand von mindestens 4 m einzuhalten (Sonderregelung für den KGVM gemäß Beschluss der Vereinsleitung).