Und leider, immer wieder das gleiche Dilemma

14118637 - home questions and a real estate business symbol of uncertainty of the housing construction industry with a red roof over a three dimensional question mark on a white background

Die hier angeführten Punkte sind nur ein Auszug jener Verfehlungen, die am meisten von unseren Mitgliedern und deren Gäste begangen werden. Speziell bei Bauvorhaben müssen immer wieder Mängel festgestellt werden, die im Falle einer Überprüfung durch die Baubehörde (Magistrat Steyr) zu erheblichen Konsequenzen führen können.

 

  1. Das Einfahren in die Anlage mit LKW über 7,5 t und Baggern ist ausschließlich nach Rücksprache mit dem Vorstand erlaubt! Des Weiteren ist nach Genehmigung dafür Sorge zu tragen, dass die Straßen nicht beschädigt werden!

    Falls dies doch der Fall ist, wird diese auf Kosten des Verursachers (des Gartenpächters, nicht der Firma!) wieder instandgesetzt!

    Die Einfahrtszeiten sowie die Arbeitszeiten in der Anlage sind: 
    Montag – Freitag 8:00 bis 12:00 und 14:00 bis 20:00 Uhr
    Samstag             8:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Von 12:00 bis 14:00 gilt die absolute Mittagsruhe. Bei Ein- und Ausfahrt sind das Haupttor und die Nebentore immer sofort wieder zu schließen. Die Einfahrt gilt nur für Ladetätigkeiten. (Höchsten 10 Minuten)
  1. Sonntags- und An Feiertagsruhe. Es sind jegliche Arbeiten die Lärm verursachen (z. B.: Rasenmähen, Heckenschneiden, Bauarbeiten usw.) strengstens verboten!
  1. Größere Bauarbeiten (darüber entscheidet der Vorstand) sind nur in der sogenannten Winterzeit (1. Oktober bis 30. April) erlaubt.
  1. Vor jedem Baubeginn (Neu-, Zu- oder Umbau, Pool und Whirlpool, Gerätehütten, Zäune etc.) ist nach Abgabe einer Planskizze (Länge, Breite, Höhe u. Beschaffenheit d. Baumaterials mit Abstand zu den Grundgrenzen) die Zustimmung des Vorstandes abzuwarten!
  1. Verpflichtungen. Bei Pachtantritt hat jede(r) Pächter(in) mit seiner/ihrer Unterschrift die Übernahme der Kleingartenverordnung der Stadt Steyr, der Vereinsstatuten und der Gartenordnung unseres Vereines bestätigt und sich damit verpflichtet, die daran enthaltenen Vorgaben einzuhalten.
  1. Verantwortung. Jeder Parzellenpächter ist auch für das Handeln seiner Besucher verantwortlich. Das gilt auch für das widerrechtliche Parken seiner Besucher in der Anlage. Für Gäste besteht ausschließlich die Möglichkeit des Parkens bei unserem Parkplatz Schranken-Nordspange sowie auf der Wiese gegenüber APM.

Wir wollen gemeinsam an der Beseitigung dieser für alle unangenehmen Missstände arbeiten!

Die Vereinsleitung, August 2016

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