Brauchtum oder Vandalismus?

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20160603_kgvm_2Auch Brauchtum wie zum Beispiel das „Maibaum stehlen“ hat feste Regeln und was dabei zu beachten ist, kann man bei der Landjugend nachlesen. 

Unter Punkt 2 findet man dort:

Sorgfalt beim Stehlen: Beschädigungen von Tafeln, Kränzen oder anderem Zubehör sind zu vermeiden. Sollte dies doch der Fall sein, ist Ersatz zu leisten.

Gestohlen werden darf nur der Maibaum und kein Zubehör oder Hilfsmittel wie etwa Schwalbeln. Auch das Zerstören des Baumes, etwa durch Zersägen des Stammes für den leichteren Abtransport, ist verboten. Dies fällt nicht unter Brauchtum und kann zu einer Anzeige wegen Sachbeschädigung führen. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs darf nämlich „die damit verbundene Rechtsgutbeeinträchtigung“ nur „unerheblich“ sein und die Brauchtumsausübung darf „nicht nur als Vorwand“ dienen (OGH 29.08.1985, 12 Os 104/85).

Das was auf unserer Vereinswiese geschehen ist, hat absolut nichts mit Brauchtum zu tun sondern ist reiner Vandalismus. Wie man bei Wikipedia nachlasen kann versteht man allgemein unter Vandalismus „blinde Zerstörungswut“. Mit Vandalismus wird heute in der Kriminologie eine vorsätzliche Handlung bezeichnet, die meist eine Zerstörung oder Beschädigung einer privaten oder öffentlichen Sache (Sachbeschädigung) bis hin zu Körperverletzung oder Tierquälerei zur Folge hat. Er ist meist eine Form von deviantem und meist auch delinquentem Verhalten häufig (aber nicht nur) von Jugendlichen, die meist als zwecklos, irrational oder auch nihilistisch erscheint.

Für Vandalismus braucht man nicht viel Intelligenz, man kann innerhalb weniger Minuten zerstören, was andere in mühevoller Arbeit für sich und für die Gemeinschaft geschaffen haben. Der winzigen Funken an Intelligenz eines Vandalen braucht einzig und alleine darauf ausgerichtet zu werden: „nicht dabei erwischt zu werden“ (was manche zum Glück auch nicht schaffen, was man am Beispiel des kürzlich am Bahnhof in Losenstein gestohlenen 350 kg schweren Ticket-Automaten sehen kann).

 

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