Eigenmächtige Übertragung

Die eigenmächtige Übertragung des Gartenbenützungsrechtes an Dritte ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Vereinsvorstandes des Kleingartenvereines ist rechtsungültig und wird nicht anerkannt. Will ein Mitglied seinen Kleingarten aufgeben, ist dies der Vereinsleitung schriftlich bekannt zu geben und es ist dazu zwingend die Vorgehensweise bei Parzellenwechsel gemäß Beschluss der Vereinsleitung vom 31. Mai 2007 einzuhalten.

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