Einfriedungen gemäß DKGV Steyr

Einfriedungen (Auszug gemäß § 1 der DKGV Steyr; Begriffsbestimmungen) sind bauliche Begrenzungen der eigenen Gartenparzelle zum Nachbar oder zum Aufschließungsweg hin bzw. der Vereinsparzelle an der Grundgrenze zur jeweiligen Nachbarliegenschaft. Bepflanzungen jeder Art sind in einer Gartenordnung zu regeln.

Einfriedungen (Auszug gemäß § 6 der DKGV Steyr):

Einfriedungen innerhalb der Dauerkleingartenanlage dürfen nicht über 1,50 m hoch sein und sollen in der Regel nicht aus undurchsichtigem Baumaterial bestehen. Einfriedungen an der Grenze der Dauerkleingartenanlage dürfen nicht höher als 2,00 m ausgeführt werden. Vereinsintern sind für den KGVM generell 1,80 m festgelegt.

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