Beendigung der Mitgliedschaft

Auszug gemäß § 5 der Statuten des KGVM.

Die Mitgliedschaft erlischt durch:

  • freiwilligen Austritt (§ 6)
  • durch Ableben des Mitgliedes (§ 7)
  • infolge Ausschlusses (§ 8)
  • mit der Auflösung des Vereines (§ 18)
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