Überdachungen

Überdachungen (Auszug gemäß § 1 der DKGV Steyr; Begriffsbestimmungen) in Dauerkleingartenanlagen sind Schutzdächer mit einem festen Baustoff unabhängig der Festigkeit und der brandschutztechnischen Beschaffenheit. Nicht als Überdachung im Sinne der Verordnung sind mit Sonnenschutz – Markisen (bzw. Stoffe als Eindeckungen) oder natürliche Bepflanzungen.

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