Gerätehütten

Gerätehütten sind gemäß § 1 der DKGV Steyr (Begriffsbestimmungen) Nebengebäude in Dauerkleingartenanlagen. Es sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, welche der Lagerung von Gartengeräten und sonstigen Utensilien für die Pflege und Nutzung des Kleingartens dienen.
Je Dauerkleingarten ist lediglich ein Nebengebäude (Gerätehütte) im Ausmaß von maximal bis zu 5,00 m² bebauter Fläche und einer gesamten Gebäudehöhe bis 2,50 m zulässig. Ein solches Nebengebäude ist der bebauten/überbauten Fläche von maximal 45 m² anzurechnen.

Gemeinschaftsarbeit gemäß § 9

Gemeinschaftsarbeit, Servicedienste (Auszug gemäß § 9 GO des Landesverbandes)

Der Gartenpächter ist verpflichtet, bei der Schaffung und Ausgestaltung der Gemeinschaftsanlagen oder sonstiger wichtiger Arbeiten durch freiwillige Arbeitsstunden über Aufforderung der Vereinsleitung tätig mitzuwirken. Im Falle persönlicher Verhinderung oder Unterlassung einer Ersatzstellung ist eine von der Vereinsleitung festzusetzende Entschädigung an die Vereinskasse zu erlegen. Der Pächter kann seine Arbeitsleistung ersatzweise auch durch ein anderes Mitglied des KGVM erbringen lassen (unbedingt vorher mit dem Servicedienst abzusprechen!). Die Verweigerung der Arbeits- und Entschädigungsleistung kann mit der Ausschließung aus dem Verein und der Aufkündigung des Pachtvertrages geahndet werden.

Für den KGVM sind 4 Stunden je Parzelle und Jahr festgelegt. Die Entschädigung an die Vereinskasse für nicht geleistete Arbeitsstunden ist mit € 10,- je Stunde festgesetzt. Die notwendigen Arbeiten in der Anlage werden von den Servicediensten erfasst und im Schaukasten beim Geräteschuppen angeboten, bzw. zu erfragen. Siehe auch: Seite der Servicedienste.

Gäste

Gäste sind gerne und herzlich in unserer Anlage willkommen. Wir ersuchen aber auch darum, die Gäste auf den Umstand aufmerksam zu machen, dass unsere Parkmöglichkeiten beschränkt sind und daher möglichst gesammelt und ideal: gemeinsam mit dem Pächter anreisen. Siehe auch „Parkplätze des Kleingartenvereins“. Anzumerken ist aber auch noch, dass eventuelles Fehlverhalten von Gästen (oder auch von Familienmitgliedern) dem Verhalten des Pächters gleichzustellen ist! Siehe dazu: Ausschließung, Kündigung, gemäß Punkt 6 der Statuten.

Flucht- und Verkehrswege

Flucht- und Verkehrswege, sowie die gekennzeichneten Zufahrten und Aufstellungsflächen für Einsatzfahrzeuge dürfen nicht behindert oder verstellt werden und sind dauerhaft freizuhalten.

Förderbeitrag

Der Förderbeitrag in Höhe von derzeit € 80,- wird von jedem neuen Mitglied des Kleingartenvereines eingehoben wird ohne Abzug als nicht rückerstattbarer Betrag an den Landesverband Oberösterreich überwiesen.

Gartenbenützung und Bewirtschaftung

Gartenbenützung und Bewirtschaftung, Bearbeitung des Kleingartens, Familienangehörige, Untervermietung (Auszug gemäß § 1 GO des Landesverbandes).

Mit den Gartenprodukten darf kein Handel betrieben werden.

Die Parzellengrenzen sind genauestens einzuhalten.

Die Bearbeitung des Kleingartens hat ausschließlich durch das Mitglied oder dessen nächste Angehörige, Familienangehörige zu erfolgen. Wenn an Stelle des Unterpächters andere, haushaltsfremde Personen (auch Verwandte) in zwingenden Fällen den Garten vorübergehend betreuen, ist dies in beiden oben angeführten Fällen der Vereinsleitung zu melden. Aus der Zustimmung des Vereines bzw. des Generalpächters können keinerlei Rechte geltend gemacht werden.

Untervermietung oder Weiterverpachtung ist ausnahmslos verboten und hat die sofortige Kündigung zur Folge. siehe auch Statuten § 8 Pkt. 5.

Die beste Gartenbenützung und Erhaltung des gepflegten Zustandes der Parzelle sind unbedingte Pflichten des Parzelleninhabers.

Anhäufung von Gerümpel ist strengstens untersagt.

Internetzugang in der Anlage

Neben den Möglichkeiten der Mobilfunkanbieter gibt es auch die Option eines professionellen Internetzuganges über das Funknetz von KT-NET anzumelden. Bei entsprechendem Interesse mehrerer Pächter können aktuelle Konditionen beim Anbieter eingeholt werden. Das WLAN der Vereinsleitung ist aus vertragsrechtlichen Gründen für Pächter nicht zugänglich.

Wichtiger Hinweis: Außen liegende Funkantennen bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Vereinsleitung und müssen außerdem mit einem normgerecht ausgeführten Blitzschutz versehen sein.

Fotos für Bilder-Galerie bereit stellen

Wir suchen gute Bilder, besonders auch aus der Anfangszeit unsere Anlage, gleichgültig ob in digitaler Form oder als Abzüge. Gerne stellen wir auch Bilder von kleineren Feiern wie Straßenfeste oder runden Geburtstagen auf unsere Homepage ein. Siehe auch: Abwicklung für … Weiterlesen

Gemeinschaftsanlagen

Gemeinschaftsanlagen (Auszug gemäß § 8 GO des Landesverbandes)

Alle vom Verein geschaffenen Gemeinschaftsanlagen sind mit größter Schonung zu behandeln. Jeder Gartenpächter hat das Recht und die Pflicht, jedwede Beschädigung der Vereinseinrichtungen zu verhindern und den Urheber solcher der Vereinsleitung sofort bekannt zu geben.

Der Gartenpächter ist auch für alle Schäden haftbar, die durch ihn, seine Familienangehörigen oder seine Gäste an solchen Gemeinschaftsanlagen entstehen.

Gemeinschaftsanlagen (Auszug gemäß § 1 der DKGV Steyr; Begriffsbestimmungen) in Dauerkleingartenanlagen haben eine sanitäre Ausstattung, welche in erster Linie für den Verein und dessen Mitglieder zur Benützung zur Verfügung steht. Zusätzlich kann das Gebäude als Informationsstelle (Gespräche und Schaukasten) dienen.

(Auszug gemäß § 1 der DKGV Steyr) Bauliche Anlagen für Gemeinschaftsanlagen dürfen nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß errichtet werden.

Wichtiger Hinweis: Der Kleingartenverein bezahlt beim Zentralverband die Pachtgebühren für die Gesamtfläche der Anlage, dem jeweiligen Pächter wird jedoch nur die Pachtgebühr für seine jeweilige Parzellenfläche verrechnet. Die anteiligen Pachtgebühren für Vereinswege, Parkplätze, Vereinswiese und Vereinsobjekte werden als Teilbetrag des Instandhaltungsbeitrages in Rechnung gestellt.

FAQ Kontakt

Innerhalb des FAQ Bereiches verzichten wir der Übersichtlichkeit wegen auf das Kontaktformular bei den Einzelaufträgen. Wir haben hier an dieser Stelle eine zentrale Möglichkeit eingerichtet, auf FAQ-Beiträge mit Antwortformular (für angemeldete Benutzer) oder über das Kontakt Formular (für Gäste) zu Themen im FAQ Bereich Bemerkungen abzugeben, oder Fragen zu stellen.

Kontakt Formular für Gäste: (für angemeldete Benutzer bitte ganz unten!)

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