Parkplätze des Kleingartenvereins

Unsere Gartenanlage ist in erster Linie als Erholungsanlage gedacht und die vom Zentralverband gepachteten Flächen dienen bevorzugt der Erholung. Zwangsläufig kann unserer Anlage daher nicht die Funktion eines “Park und Ride” Parkplatzes erfüllen und mit 105 Parkplätzen bieten wir im Vergleich zu anderen Gartenvereinen sehr großzügige Abstellmöglichkeiten. Gleichzeitig bedeuten 105 Abstellplätze für 177 Pächter ab auch lediglich knapp 60 % Abdeckung.

Leider ist immer wieder zu beobachten, dass einzelne Parzellen alleine für sich schon 3 bis 4 Parkplätze für den Pächter, Partner(in) und Kinder und vielleicht auch noch Gäste beanspruchen, was zwangsläufig dazu führt dass die gebotenen Parkmöglichkeiten schnell ausgeschöpft sind.

Wir ersuchen daher speziell in der Hochsaison und an typisch besonders stark frequentierten Tagen (wie: Muttertag, Donnerstag-Feiertage, Ostern usw.) gesammelt anzureisen und auch alternative Möglichkeiten wie Bus, Fahrrad oder Fußmarsch einzubeziehen.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Gemäß § 4 der Statuten des KGVM gliedern sich die “Rechte und Pflichten der Mitglieder” wie folgt:

a)  Recht, die gemeinsamen statutarischen Vereinseinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Nutzungsrechte an der zugewiesenen Kleingartenparzelle ergeben sich aus dem Einzel- oder Unterpachtvertrag und der Gartenordnung.

b)  Für ordentliche Mitglieder Sitz und Stimme in allen Vereinsversammlungen, Möglichkeit sich vertreten zu lassen (Vollmacht!); aktives  und passives Wahlrecht für alle Vereinsämter; schriftliches und mündliche Beschwerderecht bei der Vereinsleitung.

c)  Pflicht, den Kleingarten im Sinne der Statuten und  Gartenordnung ordentlich zu bewirtschaften, das Ansehen, sowie die Bestrebungen und gemeinsamen Interessen des Vereines in jeder Hinsicht zu unterstützen.

d)  Verpflichtung die Statuten,  die Gartenordnung , die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen, und die Weisungen der Leitungsorgane zu befolgen.

e)  Beitragsleistungen an den Verein (von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen beschlossenen), an den Landesverband und Zentralverband, sowie die festgesetzten Umlagen, Gebühren oder sonstigen Einhebungen im Interesse des Vereines sind fristgerecht zu entrichten.

Ein Übersichtsblatt der aktuellen Gebühren für den KGVM ist dem Download Bereich zu entnehmen siehe: KGVM Gebühren Übersichtsblatt.

f)  Vorübergehende Pflege und Bewirtschaftung durch Fremde (nicht Vereinsangehörige oder anderes Vereinsmitglied) nur in Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung der Vereinsleitung (schriftliches Ansuchen mit entsprechender Begründung!).

g)  Zulassung einer Anpassung im Flächenausmaß des überlassenen Kleingartens, wenn im allgemeinen Vereinsinteresse eine Änderung erforderlich wird (gegen angemessene Entschädigung).

h)  Jedes Mitglied ist auch angehalten, den Funktionären der Vereinsleitung oder einem von ihr bestellten Organ das Betreten und die Besichtigung der Kleingartenparzelle und der darauf befindlichen Baulichkeiten zu gestatten.

i)  Zur Pflege von Gemeinschaftsanlagen (sämtliche aus gemeinsamen Mitteln entstandenen und benützten Vereinsanlagen und Einrichtungen) hat jedes Mitglied beizutragen.

j)  Schließlich ist jedes Mitglied verpflichtet, die Schädlingsbekämpfung nach besten Kräften vorzunehmen und die hierzu vom Verein getätigten Maßnahmen zu fördern bzw. zu dulden.

Dachorganisationen

Als Kleingartenverein sind wir einerseits ein Mitglied des “Landesverband der Kleingärtner Oberösterreich”, der derzeit 44 Vereine betreut und andererseits haben wir den “Zentralverband der Kleingärtner und Siedler Österreichs” als unseren Grundeigentümer. Siehe dazu auch die Übersichtsseite  Dachorganisationen.