Parzellenwechsel

Gemäß Beschluss der Vereinsleitung ist seit dem 31. Mai 2007 folgende verbindliche Vorgehensweise einzuhalten

  1. Das bestehende Mitglied muss einen beabsichtigten Parzellenwechsel dem Vereinsvorstand mitteilen. Gibt es keinen Interessenten auf der Warteliste, kann auch ein neuer Bewerber seitens des Mitgliedes vorgeschlagen werden.
  2. Das bestehende Mitglied muss persönlich mit dem neuen Mitglied bei einer Vorstandssitzung vorsprechen und vorher diese Absicht dem Verein schriftlich mitteilen.
  3. Erst nach einem positiven Beschluss der Vereinsleitung kann die weitere Abwicklung durchgeführt werden. Dies beinhaltet die Begehung der Parzelle durch dem Fachberater und Servicedienst mit Erfassung eventueller Mängel und der Zählerstände für Strom und Wasser und anschließend die finanzielle Abwicklung durch den Kassier.

Vor der Übergabe der Parzelle findet eine Begehung durch den Fachberater und Servicedienst mit anschließender Abnahme (oder Mängelbericht) statt. Neben der Überprüfung der Wuchshöhen, der Parzellengrenzen und dem allgemeinen Zustand der Parzelle werden die Verbrauchsdaten für Strom und Wasser erhoben.

 

Fachberater

Der Fachberater und sein Stellvertreter sind Mitglieder des Leitungsorganes (der Vereinsleitung). Die Hauptaufgabe der Fachberater ist die Unterstützung der Mitglieder in allen Fragen zur Pflege von Kulturen und zum Pflanzenschutz. Darüber hinaus ist der Fachberater weisungsberechtigt hinsichtlich Anpassung der Wuchshöhe und Überhänge von Bäumen, Hecken, Büschen und sonstigen Gewächsen an die Regeln der Gartenordnung und der KGVM internen Regeln. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Entfernung ungeeigneter Gewächse durch den Fachberater angeordnet werden. Zudem sind Weisungen des Fachberaters hinsichtlich Pflege der dem Grundstück angrenzenden Vereinswege zu befolgen.

Im Falle einer Weiterverpachtung einer Parzelle ist eine Abnahme der Parzelle durch den Fachberater gemeinsam mit dem Servicedienst (SD) mit Prüfung des allgemeinen Zustandes der Parzelle, der Sauberkeit, der Bepflanzung, Einhaltung der Grundstücksgrenzen und der Erfassung der aktuellen Zählerstände für Strom und Wasser (durch SD) die Voraussetzung für die weiter finanzielle Abwicklung durch den Kassier.

Für den Fachberater ist eine eigene Informationsseite unter der Menüebene Fachbereiche eingerichtet, welche Saisonbedingte direkte Informationen des Fachberaters zu aktuellen Themen enthält.