Vereinsjahr

Das Vereinsjahr beginnt und endet mit dem Kalenderjahr. (Auszug gemäß § 11 der Statuten des KGVM)

Wichtiger Hinweis: Das Verrechnungsjahr für Verbrauchswerte (Strom und Wasser) und für die Daueraufträge beginnt mit dem 1. November eines Jahres und endet mit 31. Oktober des folgenden Jahres. Alle in dieser Zeit eingegangen Teilzahlungsbeträge (Akonto-Zahlungen) werden der aktuellen Jahresrechnung angerechnet.

Dauerauftrag

Dauerauftrag für Akontozahlung:

Alle Mitglieder müssen bei ihrer Bank einen Dauerauftrag, lautend auf Kleingartenanlage Münichholz, Verwendungszweck: Akontozahlung für Parzelle NNN auf unser Bank Austria Vereins-Konto, verpflichtend abschließen. Die Höhe der monatlichen Einzahlung ist mit typisch 1/12 (ein Zwölftel) von der Gesamtsumme der vorangegangenen Jahresabrechnung bzw. jedenfalls mit € 30,00 unterer Grenzwert, festgelegt.
Das Verrechnungsjahr für Daueraufträge beginnt mit 1. November eines Jahres und endet mit 31. Oktober des folgenden Jahres. Alle in dieser Zeit eingegangen Beträge werden der Jahresrechnung angerechnet, die auf den 31. Oktober (üblicherweise Ende November) folgt.