Kanalverunreinigung

In letzter Zeit gab es immer wieder große Probleme mit unserer Kanalanlage. Zuletzt war die  eine Pumpe total defekt und die zweite Pumpe arbeitete auch nicht mehr wie geplant.

Der Grund: Immer wieder sind Zuleitungen verstopft (Fettablagerungen vermindern den Querschnitt) und Abfälle wie besonders Mikrofasertücher, Pappe, Textilien (bis zu 2 Meter lange Stoffstück wurden schon entfernt) führen zum Totalausfall der Pumpen.

Ein Ansuchen unserer Obmannes konnte mittels Verfügung des Bürgermeisters in einen Sanierungsauftrag des „Reinhalte Verbandes Steyr“ umgesetzt werden – der neue, stärkere Pumpen mit neuen Zuleitungsrohren und einer Leistungssteigerung der Hebeanlage von bisher 4,5 kW auf 7 kW, Neuverlegung der elektrischen Verkabelung und einem neuen rechteckigen Einstiegsschacht beinhaltet und im Spätherbst 2012 umgesetzt werden konnte.

Die Vereinsleitung macht zum wiederholten Male darauf aufmerksam, dass die Verunreinigung unserer Kanalanlage mit Materialien die für die Kanalisation ungeeignet sind zu erheblichen Kosten führen kann (jedenfalls gleich einmal mehrere Tausend Euro ausmachen können) und gegeben falls (da meist relativ leicht nachweisbar) dem Verursacher angelastet werden.

Bei dieser Gelegenheit danken wir dem Bürgermeister, den zuständigen Stadträten im Gemeinderat und den Verantwortlichen des „Reinhalte Verbandes Steyr“ für die zügige Umsetzung des Sanierungskonzeptes.

Vereinswege

Vereinswege und Gemeinschaftsanlagen, Wasserabflussrinnen, Ablagerung von Schutt (Auszug gemäß § 8 Gartenordnung des Landesverbandes)

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den seinen Garten angrenzenden Anlageweg und insbesondere vorhandene Wasserabflussrinnen zu pflegen bzw. rein und unkrautfrei zu halten.

Auf den Wegen (Wegrändern) ist jede Ablagerung von Schutt und Abfällen strengstens verboten. Bei vorübergehenden Lagerungen und Abstellungen von Materialien jeder Art ist vom Mitglied für die verkehrsmäßige und körperliche Sicherheit vorzusorgen. Dünger und Baumaterialien jeder Art müssen von öffentlichen Wegen binnen kürzester Frist in die Parzelle geschafft und diese Wege wieder gesäubert werden.

Eine Anhäufung von Materialien vor und in der Vereinsanlage ist verboten. Die Kosten eventueller behördlicher Anstände bei diesbezüglichen Verstößen trägt das betreffende Mitglied. Durch diese oder ähnliche Maßnahmen entstandene Schäden an Zäunen, Kulturen oder Wegen sind sofort und sachgemäß zu beheben, ansonsten werden diese auf Kosten des Mitgliedes von der Vereinsleitung beauftragt und behoben.

Warteliste für neue Mitglieder

Interessenten für eine Gartenparzelle beim Kleingartenverein Münichholz können sich in die “vereinsinterne Warteliste für neue Mitglieder“ eintragen lassen.
Wichtiger Hinweis: Per Beschluss vom 26. Jänner 2023 wurde der im Jahr 2022 von der Vereinsleitung verhängte
Aufnahme-Stop in die Warteliste wieder aufgehoben.
Anmeldungen für die Warteliste sind ab sofort wieder möglich.

Grundvoraussetzungen für neue Mitglieder:

Mitglied in unseren Kleingartenverein kann jede natürliche und handlungsfähige Person werden, die folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Vollendetes 19. Lebensjahr
  • EU-Bürger
  • Kein Hausbesitz oder Besitz einer Eigentumswohnung
  • Wohnsitz in Steyr
  • Kein Mitglied eines anderen Gartenvereines
  • Angaben bezüglich eventuell vorhandener Haustiere

Ein Antrag für die Aufnahme in die Warteliste kann entweder bei einer der Sprechstunden der Vereinsleitung (in der Gartensaison jeweils während dem Frühschoppen – Sonntag vormittags – auf der Vereinsterrasse) oder per Kontaktformular weiter unten mit einer Kopie des Reisepasses (Personalausweises) und einer Kopie einer Meldebestätigung (als Anlage) gestellt werden. In beiden Fällen bitte ein aktuelles Passbild (als Papierbild oder als JPG Datei) beifügen. Der Bewerbungsbogen kann bei Bedarf auch von unserer Seite Formulare im Info-Bereich als PDF Dokument herunter geladen werden (es handelt sich um das Formular Nr. 101). Personen, ohne Voraussetzungen für eine eventuelle spätere Mitgliedschaft können nicht in die Warteliste aufgenommen werden.

Bitte nennen sie bei ihrer Anmeldung unbedingt auch ihre finanziellen Vorstellungen für die Ablöse der baulichen Objekte auf einer bestehenden Parzelle (unbebaute Parzellen sind praktisch nicht mehr verfügbar). Die einmaligen Gebühren an den Verein (Eintrittsgebühr, Aufschließungskosten usw.) und die laufenden Gebühren können dem jeweils aktuellen “Gebührenblatt des KGVM” unter “Rechtliche Grundlagen” entnommen werden. Über die tatsächliche Aufnahme eines Anwärters in die Warteliste entscheidet die Vereinsleitung nach einem persönlichen Gespräch mit diesem. 

Anwärter auf der Warteliste werden (bevorzugt per E-Mail) in Reihenfolge des Eintrags auf der Liste über frei werdende Parzellen mit den dazu erforderlichen Kontaktdaten informiert. Die Namen der Anwärter auf der Warteliste und deren Reihenfolge ist interne Angelegenheit der Vereinsleitung und wird nach außen nicht kommuniziert.

ACHTUNG! Anwärter auf unserer aktuellen Liste, die auf Nachrichten der Vereinsleitung nicht reagieren, werden ohne weitere Kontaktaufnahme von unserer Liste gestrichen (Minimum ist eine Absage, wenn ein Angebot eines frei werdenden Gartens nicht passend ist).

  

    Ihr Name (Pflichtfeld)

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    Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden.

    Zuständigkeit im Brandfall

    Die Verantwortlichkeit und Zuständigkeit im Brandfall für den betriebstechnischen Brandschutz und die Veranlassung zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Personen sowie zum Schutz und zur Sicherung von Sachwerten obliegt grundsätzlich der Vereinsleitung (VL). Siehe auch Brandschutzordnung.

    Schädlingsbekämpfung, Feuerbrand

    Gemäß § 3 der Gartenordnung des Landesverbandes ist jeder Gartenpächter zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen sowie aller sonstigen Schädlinge (Ratten, Mäuse usw.) verpflichtet. Den gesetzlichen Vorschriften sowie den Anordnungen der Vereinsleitung und der Fachberater ist fristgerecht Folge zu leisten. Die zur gemeinsamen obligatorischen Schädlingsbekämpfung bestimmten Organe dürfen daran nicht gehindert werden. Siehe auch: Saisonial bedingte Info auf der Seite des Seite des Fachberaters.

    Sämtliche Spritzungen mit bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln dürfen nur in den Abendstunden, wenn der Bienenflug beendet ist, vorgenommen werden. Dem Auslichten älterer Obstbäume ist größtes Augenmerk zuzuwenden. Ebenso müssen abgestorbene oder von gefährlichen Schädlingen befallene Äste, Bäume und  Sträucher sofort aus dem Kleingarten entfernt werden und dürfen auch nicht in zerschnittenem Zustand dort gelagert werden.

    Das Auftreten von starkem Schildlaus- oder Blutlausbefall sowie Feuerbrand ist umgehend der Vereinsleitung zu melden. Mit dem Fachberater sind sachgerechte Pflanzenschutzmaßnahmen einzuleiten.
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    Sprechtage der Vereinsleitung

    Die Sprechtage der Vereinsleitung werden seit 2011 (innerhalb der Gartensaison) vorzugsweise während des sonntäglichen Frühschoppens auf der Vereinsterrasse abgehalten. Im Normalfall ist(sind) mindestens ein (meist zwei) Mitglied(er) der Vereinsleitung als Ansprechpartner verfügbar. Außerhalb der Gartensaison sind keine Sprechtage vorgesehen.

    Handsender für Schrankenanlage

    Je Parzelle werden maximal 2 Stück Handsender auf Wunsch des Pächters und gegen Gebühr zugeteilt. Jeder Handsender hat eine interne Kodierung, die es dem Verein ermöglicht, diesen zur jeweiligen Parzelle zuzuordnen, auch für den Fall dass der Sender widerrechtlich seinen Besitzer gewechselt hätte. Bei einem eventuellen Verkauf der Parzelle sind der/die ausgefolgten Handsender abzugeben. 

    Derzeit ist nicht vorgesehen, neue Handsender auszugeben, möglicherweise wird dies aber in Verbindung mit der Mitgliederversammlung möglich sein.

    Bestehende Handsender können bei Bedarf (z. B. schwache Batterie) bei der Firma „Servus Sicherheitstechnik Steyr GmbH“ in der Bahnhofstraße 15, 4400 Steyr gegen Gebühr gewartet oder ausgetauscht werden.
    Der Austauschpreis für alte Handsender beläuft sich auf € 30,–, und ist nur  bei Rückgabe alter Handsender direkt bei Fa. Servus und nur mit einem Austauschschein der Vereinsleitung möglich. Das Mitglied gibt den alten Sender (mit Austauschschein) direkt bei Fa. Servus ab und bekommt den neuen Handsender ausgefolgt.

    Neugeräte können ausschließlich über die Vereinsleitung bezogen werden (aktueller Preis: € 64,–).

    Gartenbenützung und Bewirtschaftung

    Gartenbenützung und Bewirtschaftung, Bearbeitung des Kleingartens, Familienangehörige, Untervermietung (Auszug gemäß § 1 GO des Landesverbandes).

    Mit den Gartenprodukten darf kein Handel betrieben werden.

    Die Parzellengrenzen sind genauestens einzuhalten.

    Die Bearbeitung des Kleingartens hat ausschließlich durch das Mitglied oder dessen nächste Angehörige, Familienangehörige zu erfolgen. Wenn an Stelle des Unterpächters andere, haushaltsfremde Personen (auch Verwandte) in zwingenden Fällen den Garten vorübergehend betreuen, ist dies in beiden oben angeführten Fällen der Vereinsleitung zu melden. Aus der Zustimmung des Vereines bzw. des Generalpächters können keinerlei Rechte geltend gemacht werden.

    Untervermietung oder Weiterverpachtung ist ausnahmslos verboten und hat die sofortige Kündigung zur Folge. siehe auch Statuten § 8 Pkt. 5.

    Die beste Gartenbenützung und Erhaltung des gepflegten Zustandes der Parzelle sind unbedingte Pflichten des Parzelleninhabers.

    Anhäufung von Gerümpel ist strengstens untersagt.