Datenänderung

Änderungen der Mitgliederdaten (Adresse, Tel. Nr. …):

Bitte Änderungen der persönlichen Daten (Adresse, Telefonnummer, Familienstand, E-Mail Adresse, KFZ-Kennzeichen) möglichst umgehend an den Verein melden, entweder persönlich bei einem der Sprechtage, per Notiz in den Vereinsbriefkasten oder per Antwortformular an die Homepage Redaktion. Bitte nicht vergessen, bei allen Informationen oder Fragen an den Verein die Parzellen Nummer anzuführen.

Primäre E-Mail Adresse:
Für den Fall, dass in der Datenbank des KGVM noch keine “primäre” E-Mail Adresse für die Parzelle eingetragen ist, sind Änderungen der Daten nur mittels Datenblatt (Vereinsformular Nr. 105, persönlich abgegeben oder im Vereinsbriefkasten deponiert) möglich. Damit wird sichergestellt, dass keine Änderungen durch unberechtigte Personen vorgenommen werden. Änderungen auf elektronischen Weg über ein Antwortformular werden in jedem Fall zuerst zur Bestätigung an die “primäre” E-Mail Adresse gesendet und erst dann in die Datenbank übernommen, wenn darauf positiv geantwortet wird.

Aus Sicherheitsgründen ist auch die Ersteintragung einer E-Mail Adresse in die Datenbank nur und ausschließlich mittels handschriftlich unterzeichneten Vereinsformular Nr. 105 (Datenblatt) möglich. Bitte dazu das Formular Nr. 105 von der Seite Formulare herunter laden (oder bei der Vereinsleitung abholen) und mit den zu ändernden, bzw. zu ergänzenden Daten (wie E-Mail Adresse) versehen – entweder bei einer der Sprechstunden persönlich abgeben oder in den Vereinsbriefkasten werfen. Eine einmal eingetragene E-Mail Adresse kann auch per elektronischer Anforderung geändert werden, solange mit der noch eingetragenen Adresse der Quitiervorgang abgewickelt werden kann.

Abstellen von Kraftfahrzeugen.

Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf gekennzeichneten Parkflächen außerhalb der Einfriedungen zulässig. Innerhalb der Anlage gilt ein generelles Parkverbot. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Sperrflächen oder Umkehrplätzen ist nicht zulässig. Einspurige KFZ sind auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen.
Die Parkplätze auf den gekennzeichneten Parkflächen sind sehr limitiert, es gibt keine Dauerparkplätze und kein Recht auf einen bestimmten Parkplatz. KFZ Anhänger und Wohnwägen auf gekennzeichneten Parkplätzen werden nur für die dringen kürzest mögliche Zeit geduldet.
Zur Vermeidung von Lenkererhebungen durch die Behörde bei vermutetem Missbrauch durch Nicht-Mitglieder ersuchen wir um Nennung der KFZ-Kennzeichen (maximal 2 Kennzeichen je Parzelle).