Kennzeichnungspflicht für Gasflaschen

Parzellen in welchen Gasflaschen gelagert sind, müssen deutlich sichtbar mit einem „GELBEN PUNKT“ (Durchmesser 3-4 cm) in der Nähe des Garteneinganges gekennzeichnet sein (Erfordernis für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Steyr).

Kennzeichnung der Parzellen

Alle Parzellen sind vom Zugang zur Parzelle leicht ersichtlich mit der zugewiesenen Parzellennummer zu kennzeichnen.