Parzellen in welchen Gasflaschen gelagert sind, müssen deutlich sichtbar mit einem „GELBEN PUNKT“ (Durchmesser 3-4 cm) in der Nähe des Garteneinganges gekennzeichnet sein (Erfordernis für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Steyr).
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Alle Parzellen sind vom Zugang zur Parzelle leicht ersichtlich mit der zugewiesenen Parzellennummer zu kennzeichnen.