Nebengebäude

Gemäß § 6 der DKGV Steyr ist je Dauerkleingarten lediglich ein Nebengebäude (Gerätehütte) im Ausmaß von maximal bis zu 5,00 m² bebauter Fläche und einer gesamten Gebäudehöhe bis 2,50 m zulässig. Ein solches Nebengebäude ist der bebauten/überbauten Fläche von maximal 45 m² (Abs. 5) anzurechnen.

Feuerlöscher

Bei Errichtung einer Gartenhütte mit einer bebauten Fläche von mehr als 12 m² ist ein betriebsbereiter  Handfeuerlöscher der Type G6 zum Zwecke der ersten Feuerlöschhilfe ständig und an leicht erreichbarer Stelle bereitzuhalten. Auf die erforderliche regelmäßige Überprüfung ist zu achten.

Keller

Gemäß DKGV Steyr § 6 Abs. 5 sind Keller bis zum Gesamtausmaß der bebauten und überbauten Fläche zulässig. Siehe auch Begriffsbestimmungen. 

Gerätehütten

Gerätehütten sind gemäß § 1 der DKGV Steyr (Begriffsbestimmungen) Nebengebäude in Dauerkleingartenanlagen. Es sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, welche der Lagerung von Gartengeräten und sonstigen Utensilien für die Pflege und Nutzung des Kleingartens dienen.
Je Dauerkleingarten ist lediglich ein Nebengebäude (Gerätehütte) im Ausmaß von maximal bis zu 5,00 m² bebauter Fläche und einer gesamten Gebäudehöhe bis 2,50 m zulässig. Ein solches Nebengebäude ist der bebauten/überbauten Fläche von maximal 45 m² anzurechnen.

Dachvorsprünge

Dachvorsprünge, Zugangswege (Auszug gemäß § 6 der DKGV Steyr)

Technisch notwendige Dachvorsprünge, Traufen-Pflaster und Zugangswege bis zu einer Breite von 1,20 m sind der versiegelten/bebauten Fläche nicht anzurechnen.

Bebaute Fläche, überbaute Flächen

Bebaute Fläche, überbaute Flächen, Wetterschutz, Auszug gemäß § 6 der DKGV Steyr.

Das Ausmaß der bebauten Fläche von Kleingartenhütten in den einzelnen Dauerkleingärten darf nicht mehr als 35 m² betragen. Alle überbauten Flächen, wie Vordächer, Schutzdächer, überdachte Terrassen, Freisitze, und dergleichen sind, sofern sie nur an zwei Seiten mit einem durchsichtigen Wetterschutz versehen werden, der bebauten Fläche nicht anzurechnen. Das Ausmaß der bebauten und überbauten Fläche darf aber in Summe nicht mehr als 45 m² betragen.

DKGV Steyr § 6, bebaute Fläche, überbaute Flächen, Wetterschutz, Vordächer, Schutzdächer, überdachte Terrassen, Freisitze, Ausmaß