Versiegelte Flächen

Gemäß Auszug der DKGV Steyr § 1 (Begriffsbestimmungen) sind versiegelte Flächen in Dauerkleingartenanlagen alle Dach- und Bodenflächen, die durch ihre Oberflächenbeschaffenheit eine natürliche Versickerung des Wassers nicht zulassen (Dächer von Gartenhütte und Gerätehütte, Kellerabgänge außen, Terrassen, Schwimmbecken, Freisitzüberdachungen, und dergleichen).

Versiegelte Flächen gemäß Auszug § 6 der DKGV Steyr sind: Wasserbecken, Schwimmbecken, Überdachungen.

Das Ausmaß der versiegelten/bebauten Fläche der einzelnen Dauerkleingärten darf in Summe maximal 75 m² der Fläche der einzelnen Dauerkleingartenparzelle nicht überschreiten. Wasserbecken, Schwimmbecken und dergleichen dürfen bis zu einer Gesamtfläche von 20 m² je Dauerkleingarten errichtet werden.

Wege sind keine Kinderspielplätze

Gemäß Gartenordnung des Landesverbandes  § 8 sind Wege grundsätzlich keine Kinderspielplätze, für allfällige Unfälle oder Schäden übernimmt der Verein keine Haftung.

Vogelschutz

Dem Vogelschutz ist gemäß Gartenordnung § 7 besonderes Augenmerk zuzuwenden. Insbesondere ist die Winterfütterung eine selbstverständliche Pflicht der Kleingärtner.

Wetterschutz

Ein Wetterschutz gemäß § 1 der DKGV Steyr; Begriffsbestimmungen) ist primär dazu geeignet, den Freisitzplatz gegen Sonne, Wind, Regen und dergleichen zu schützen. Aus Gründen des optischen Erscheinungsbildes (keine geschlossene Wand) ist bei den Wandkonstruktionen mindestens ab der Parapethöhe von 90 cm durchscheinendes oder durchsichtiges Material zu verwenden.

Wasserverbrauch zu hoch

Was ist zu tun?

Zunächst auf der eigenen Parzelle nach möglichen Leitungsfehlern suchen (Armaturen beschädigt, feuchte Zonen, frostgeschädigter Außenanschluss etc.), dann durch Installateur die Leitungen abdrücken lassen (Prüfung auf mögliche Riss-Bildungen, Rohrbruch, etc.). Erst dann Kontakt mit Fischl Detlev aufnehmen und die Wasseruhr prüfen lassen. Grundsätzlich gilt: Ein Schaden nach der Wasseruhr auf Parzellengrund ist Angelegenheit des Mitgliedes, alles ab der Wasseruhr und davor im Netz ist Angelegenheit des Vereins! Zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen bei der Jahresablesung hat es sich als zweckmäßig gezeigt, mehrmals in der Saison den Stand der Wasseruhr zu überprüfen, bzw. die Wasserzufuhr an geeigneter Stelle abzusperren wenn die Parzelle (z. B. über den Winter) für längere Zeit nicht genutzt wird.

Hinweis: In bestimmten Ferienhäusern der Firma Oberaigner kann es vorkommen, dass ein Sicherheitsventil im Wasserkreislauf durch lässt und so einen erheblichen Wasserverbrauch verursacht. Für vorbeugende Maßnahmen Lenz Manfred oder Fischl Detlev kontaktieren. Ähnliche Probleme können allgemein auch von fehlerhaften Sicherheitsventilen für Warmwasserboiler ausgelöst werden. Der Grund für einen hohen Wasserverbrauch kann neben allgemeinen Fehlern in der Wasserinstallation auch ein verkalkter WC-Spülkasten sein.

freie Parzellen

In unsere Gartenanlage werden vereinzelt immer wieder Parzellen frei, in seltenen Fällen mit einfacher Ausstattung, oft aber auch mit winterfesten Gartenhütten und gehobener bis luxuriöser Ausstattung. Alle Parzellen haben Strom- Wasser – und Kanalanschluss! Beim Stromanschluss handelt es sich um einen dreiphasigen 230/400V Anschluss (umgangssprachlich auch als Kraftstrom bezeichnet) der mit bis zu 16 A belastete werden kann (maximale Dauer-Nennleistung = 11 kW). Sowohl der Stromanschluss als auch der Wasseranschluss wird über gesonderte Messeinrichtungen (Stromzähler, Wasseruhr) für jede einzelne Parzelle erfasst und abgerechnet. 

Sehr oft sind die Hütten auch teilweise oder zur Gänze unterkellert und mit großzügig angelegter Außenanlage mit Pool usw. komplettiert. Voraussetzung dafür, dass man über frei werdende Parzellen informiert wird, ist ein Eintrag in die Warteliste für neue Mitglieder.
Siehe dort auch die Grundvoraussetzungen für neue Mitglieder und die Möglichkeiten einer Eintragung in diese Liste.

Kassiere

Der Kassier (die Kasslerin) und sein/ihr Stellvertreter sind Mitglieder des Leitungsorganes (der Vereinsleitung). Hauptaufgabe der Kassiere ist die finanzielle Abwicklung aller den Verein betreffenden Belange. Dies umfasst die Führung des Kassenbuches mit Cent-genauer und tagesaktueller Buchung aller Zahlungs- Ein- und Ausgänge, der Aufrechnung der monatlichen Akontozahlungen an die jeweiligen Mitglieder-Konten, die zeitgerechte Bereitstellung der Kontodeckung vor großen Zahlungen und Rücklagenbildung für solche Zahlungen, die sorgfältige und risikolose Anlage von verpflichtenden Rücklagen, die jährliche Abrechnung der Mitglieder mit Kontrolle der Zahlungseingänge und Rücküberweisung der Mitgliederguthaben, die Abrechnung mit dem Zentralverband und mit dem Landesverband, die kaufmännische Abwicklung von Weiterverpachtungen einschließlich Meldung an die Finanzbehörde, die Führung einer Handkasse für diverse Zahlungen kleineren Umfanges und die Gebarung der vereinsinternen Kasse für die gastronomische Betreuung der Mitglieder.

Für allgemeine Mitteilungen der Kassiere ist eine entsprechende Seite unter der Menüebene Fachbereiche eingerichtet.

Vereinspost

Die Vereinspost ist einDokument der Vereinsleitung für offizielle und verbindliche Mitteilungen an die Mitglieder und wird 3 bis 4-mal im Jahr (je nach Situation) an die dem Verein genannten Adressen der Mitglieder postalisch zugestellt.
Inhalte der Vereinspost sind öffentlichen Aushängen und Verlautbarungen der Vereinsleitung gleichgestellt. Seit der Ausgabe vom 25. Juli 2006 ist die Vereinspost beginnend mit Ausgabe 01 durchnummeriert und alle Einzelexemplar ab der Ausgabe 01 stehen als Download über die Seite “Vereinspost” unter der Menüebene Info-Bereich zur Verfügung.

Verhalten bei Brandausbruch

Verhalten bei Brandausbruch:

  • Ruhe bewahren.
  • Feuerwehr über Notruf 122 (Mobiltelefon 07252/122) alarmieren.
  • Retten, Erkunden, ob Menschenleben in Gefahr.
  • Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung.
  • Gefährdete Personen warnen, auf keinen Fall „Feuer“ oder „es brennt“ rufen, es entsteht Panik.

Personen mit brennender Kleidung nicht fortlaufen lassen, in Decken, Mäntel oder Tücher hüllen, am Boden Flammen ersticken.

Vereinswege

Vereinswege und Gemeinschaftsanlagen, Wasserabflussrinnen, Ablagerung von Schutt (Auszug gemäß § 8 Gartenordnung des Landesverbandes)

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den seinen Garten angrenzenden Anlageweg und insbesondere vorhandene Wasserabflussrinnen zu pflegen bzw. rein und unkrautfrei zu halten.

Auf den Wegen (Wegrändern) ist jede Ablagerung von Schutt und Abfällen strengstens verboten. Bei vorübergehenden Lagerungen und Abstellungen von Materialien jeder Art ist vom Mitglied für die verkehrsmäßige und körperliche Sicherheit vorzusorgen. Dünger und Baumaterialien jeder Art müssen von öffentlichen Wegen binnen kürzester Frist in die Parzelle geschafft und diese Wege wieder gesäubert werden.

Eine Anhäufung von Materialien vor und in der Vereinsanlage ist verboten. Die Kosten eventueller behördlicher Anstände bei diesbezüglichen Verstößen trägt das betreffende Mitglied. Durch diese oder ähnliche Maßnahmen entstandene Schäden an Zäunen, Kulturen oder Wegen sind sofort und sachgemäß zu beheben, ansonsten werden diese auf Kosten des Mitgliedes von der Vereinsleitung beauftragt und behoben.