Leitungsorgan

Das Leitungsorgan (Auszug gemäß § 13 der Statuten des KGVM):

Das Leitungsorgan, das alle 3 Jahre entsprechend den von der Vereinsbehörde genehmigten Statuten gewählt wird, besteht aus:

  • Dem/der Obmann/Obfrau und einem oder 2 Stellvertretern/innen.
  • Dem/der Schriftführer/in und dessen Stellvertreter/in.
  • Dem/der Kassier/in und dessen Stellvertreter/in,
  • Sowie dem/der Fachberater/in und dessen Stellvertreter/in.

Der Verein wird nach innen und nach außen durch den Obmann/Obfrau, im Falle seiner/ihrer Verhinderung durch einen seiner Stellvertreter/innen, vertreten.