Dachwasserableitung

Gemäß § 4 der DKGV Steyr dürfen Niederschlagswässer von Dachflächen und versiegelten Flächen NICHT in die Kanalisation eingeleitet werden, sonder müssen am eigenen Grundstück zur Versickerung gebracht werden. Dies gilt analog auch für das (Regen-) Überlaufwasser von Schwimmbecken, vorausgesetzt chlorfreie Wasseraufbereitung! Filterabwässer von Schwimmbecken sind generell in die Kanalisation abzuleiten. Eine Ableitung von Wasser (gleichgültig welcher Art) nach außerhalb der eigenen Parzelle (in angrenzende Gärten oder auf Vereinswege) ist nicht zulässig.

Beckenentleerungswässer

Beckenentleerungswässer sind zu neutralisieren und mit einer Einleitungsmenge von maximal 3 Liter pro Sekunde in die Kanalisation einzuleiten. Versickerung auf eigenem Grund ist nur für chlorfrei aufbereitetes Wasser zulässig (Details siehe DKGV Steyr, § 4, Pkt. 4).

ACHTUNG: Die Kanalisation unserer Anlage ist über eine Pumpanlage mit dem höher liegenden öffentlichen Kanalnetz verbunden. Die Pumpanlage ist für den üblichen Anfall von Abwässern, nicht aber für (unter Umständen elementare) Niederschlagsabwässer ausgelegt.