Mitgliederversammlung Kurzprotokolle

Auf der SeiteVereinspostwerden alle offiziellen  Aussendungen der Vereinsleitung zum Download angeboten. Neben allen Ausgaben der Vereinspost als PDF-Dokument ab dem Beginn der fortlaufenden Nummerierung stehen dort auch alle Kurzprotokolle der Mitgliederversammlungen seit 2006 als PDF-Dokument zur Verfügung.

Verwaltung des Vereines

Die Verwaltung des Vereines obliegt gemäß § 11 der Statuten des KGVM:

a)  der Mitgliederversammlung (§12)

b)  dem Leitungsorgan (Vereinsleitung) (§ 13)

c)  dem Ausschuss (§ 14)

d)  dem Aufsichtsrat (§ 15)

e)  dem Schiedsgericht (§ 17)

Statuten für den KGVM

Die Statuten für den KGVM sind gemäß Beschluss in der Mitgliederversammlung am 28. März 2003 für den KGVM Münichholz verbindlich. Die Gartenordnung des KGVM setzt sich zusammen aus den Statuten des KGVM, der Gartenordnung des  Landesverbandes, der Dauerkleingartenverordnung für Steyr, der Brandschutzordnung des KGVM, den Festlegungen im Unterpachtvertrag und den Beschlüssen der Vereinsleitung bzw. der Generalversammlung.
Im Rahmen der Beiträge auf unserer Homepage werden die Statuten auszugsweise und aus Gründen der Übersichtlichkeit teilweise stark gekürzt wiedergegeben. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist es zweckmäßig bei konkreten Problemstellungen den vollständigen Text zum betreffenden Paragraphen zu lesen! Siehe Statuten des KGVM im  Downloadbereich.
Mitgliederversammlung, Statuten des KGVM, Gartenordnung des  Landesverbandes, Dauerkleingartenverordnung für Steyr, Brandschutzordnung des KGVM, Festlegungen im Unterpachtvertrag, Beschlüssen der Vereinsleitung, Beschlüssen der Generalversammlung, Downloadbereich

Parken innerhalb der Anlage

Gemäß § 8 Gartenordnung des Landesverbandes ist das Parken von ein- und mehrspurigen Motorfahrzeugen aller Art innerhalb der Kleingartenanlage grundsätzlich nicht gestattet. Motorfahrzeuge sind auf den vorgesehenen Park- und Abstellplätzen abzustellen. Das Befahren der Wege in der Kleingartenanlage ist nur insofern gestattet, als die Mitgliederversammlung dies ausdrücklich genehmigt. Sie dazu auch Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen.

Gartenordnung des Landesverbandes

Gemäß Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung am 28. März 2003 ist die Gartenordnung des Landesverbandes für den KGVM verbindlich. Diese Gartenordnung bildet einen Bestandteil der Vereinsstatuten und des Unterpachtvertrages, weshalb jedes Mitglied verpflichtet ist, auch die Bestimmungen der Gartenordnung einzuhalten.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind bei den KGVM-FAQ für Stichworte aus der Gartenordnung des Landesverbandes zum Teil stark gekürzte Inhalte (Auszug aus GO § #) zu finden. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist es zweckmäßig den vollständigen Text zum betreffenden Paragraphen zu lesen! Siehe dazu auch: Gartenordnung des Landesverbandes.