Umbauarbeiten, Bautätigkeiten

Umbauarbeiten und sonstige Bautätigkeiten sind prinzipiell nur mehr außerhalb der Gartensaison im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April zulässig (keine Nachsicht bei Lärm, Schmutz, Ein- und Ausfahrten,  usw.). In den Monaten Juni, Juli und August gibt es absolut keinerlei Umbauten in der Anlage! (auch keine Nachsicht und keine Ausnahmen der Vereinsleitung für Arbeiten kleineren Umfanges).

Auch für Umbauten außerhalb der Gartensaison ist zwingend die „Meldepflicht für Bauvorhaben und bauliche Veränderungen“ zu befolgen.

Meldepflicht für Straßenfeste

Straßenfeste sind eine Bereicherung für den Kontakt zwischen den Mitgliedern und sehr willkommen. Es gilt jedoch grundsätzlich Meldepflicht (entweder Zettel in den Briefkasten, beim Sprechtag, oder Meldung an einen Funktionär).
Es gelten die Bestimmungen für die Ruhezeiten, Ausnahmen davon bedürfen der ausdrücklichen Bewilligung durch die Vereinsleitung und auch nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten!

Gerne nehmen wir Straßenfeste auch in den Kalender der Homepage auf.