Allgemeine Ordnung

Allgemeine Ordnung (Auszug gemäß § 10 GO des Landesverbandes)

Der Gartenpächter sowie seine Angehörigen und Gäste sind verpflichtet alles zu vermeiden, was zu Unzukömmlichkeiten führt oder das Gemeinschaftsleben stören kann. Dies betrifft besonders das Lärmen, lautes Musizieren jeder Art (Betrieb von Lautsprechern), Singen, Pfeifen, Schießen und andere Störungen. Lautsprecher sind so einzustellen, dass sie nicht störend auf die Nachbarschaft einwirken.

Ruhezeiten:

Die Verwendung von Lärm erzeugenden Maschinen und Geräten usw. ist nur im unbedingt notwendigen Ausmaß in der Zeit von:

Montag bis Freitag von 07:00 bis 20:00 Uhr,

an Samstagen von 08:00 bis 16:00 Uhr,

mit Ausnahme der Zeit von 12:00 bis 14:00 Uhr gestattet.

Die Zeit von 12:00 bis 14:00 Uhr gilt als absolute Ruhezeit.

Hinweis: Die Ruhezeiten für unseren Verein sind deckungsgleich mit den im Amtsblatt veröffentlichten Ruhezeiten gemäß Verordnung des Gemeinderates der Stadt Steyr. Die Nichteinhaltung dieser Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird und wird gemäß dem Oö. Polizeistrafgesetz mit Geldstrafe geahndet.