Ausläufer bildende Kulturen

Auszug gemäß § 2 GO des Landesverbandes.

Bei Ausläufer bildende Kulturen ist dafür Sorge zu tragen, dass der Nachbar nicht durch solche belästigt wird. Kulturgewächse dürfen die Parzellengrenze nicht überragen, Schilfmatten sind ausnahmslos verboten. Die Kompostierung von Abfällen ist empfehlenswert, darf jedoch den Nachbarn nicht belästigen und das Gesamtbild der Anlage nicht ungünstig beeinflussen.

Wichtiger Hinweis: Die Gartenordnung des Landesverbandes, Stand Februar 2006 gibt Auskunft über Pflanzabstände diverser Baum und Staucharten. Siehe: Gartenordnung des Landesverbandes (PDF).