Vereinsjahr

Das Vereinsjahr beginnt und endet mit dem Kalenderjahr. (Auszug gemäß § 11 der Statuten des KGVM)

Wichtiger Hinweis: Das Verrechnungsjahr für Verbrauchswerte (Strom und Wasser) und für die Daueraufträge beginnt mit dem 1. November eines Jahres und endet mit 31. Oktober des folgenden Jahres. Alle in dieser Zeit eingegangen Teilzahlungsbeträge (Akonto-Zahlungen) werden der aktuellen Jahresrechnung angerechnet.

Verwaltung des Vereines

Die Verwaltung des Vereines obliegt gemäß § 11 der Statuten des KGVM:

a)  der Mitgliederversammlung (§12)

b)  dem Leitungsorgan (Vereinsleitung) (§ 13)

c)  dem Ausschuss (§ 14)

d)  dem Aufsichtsrat (§ 15)

e)  dem Schiedsgericht (§ 17)