Gartensaison

Saisonbeginn ist offiziell der 1. Mai des Jahres,
die Gartensaison endet mit dem 30. September.

Innerhalb der Gartensaison (vom 1. Mai bis zum 30. September) sind KEINE größeren Bauarbeiten zulässig! Was zulässig ist, entscheidet grundsätzlich (und ausschließlich) die Vereinsleitung nach Vorlage des jeweiligen Ansuchens.

Im Zeitraum außerhalb der Gartensaison sind Arbeiten für Instandhaltung und auch größere Umbauten zulässig, soweit diese bei der Vereinsleitung mit aussagekräftiger Beschreibung und Zeichnung gemeldet und von dieser positiv bewertet sind und die Verordnung der Stadt Steyr hinsichtlich Lärmerregung befolgt wird.

Die Einfahrtszeiten in die Anlage (siehe: Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen) sind in über das gesamte Kalenderjahr hinweg gleich.

Elektrische Anlagen

Elektrische Anlagen sind vorschriftsmäßig instand zu halten. Änderungen und Reparaturen dürfen nur durch hierzu befugte Personen vorgenommen werden.
Das Herstellen provisorischer Installationen ist verboten. Schäden oder Störungen an elektrischen Anlagen des Vereines sind
unverzüglich der Vereinsleitung zu melden.