Umbauarbeiten, Bautätigkeiten

Umbauarbeiten und sonstige Bautätigkeiten sind prinzipiell nur mehr außerhalb der Gartensaison im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April zulässig (keine Nachsicht bei Lärm, Schmutz, Ein- und Ausfahrten,  usw.). In den Monaten Juni, Juli und August gibt es absolut keinerlei Umbauten in der Anlage! (auch keine Nachsicht und keine Ausnahmen der Vereinsleitung für Arbeiten kleineren Umfanges).

Auch für Umbauten außerhalb der Gartensaison ist zwingend die „Meldepflicht für Bauvorhaben und bauliche Veränderungen“ zu befolgen.

Vermietung der ALM

Von Mitgliedern des KGVM kann die ALM außerhalb der Gartensaison (zwischen dem 1. September und dem 30. April) für jeweils 24 Stunden gemietet werden. Anmeldungen bei Lenz Manfred.

Bedingungen:

Die Mietpauschale beläuft sich auf: € 50,00 für 24 Stunden

Gartensaison

Saisonbeginn ist offiziell der 1. Mai des Jahres,
die Gartensaison endet mit dem 30. September.

Innerhalb der Gartensaison (vom 1. Mai bis zum 30. September) sind KEINE größeren Bauarbeiten zulässig! Was zulässig ist, entscheidet grundsätzlich (und ausschließlich) die Vereinsleitung nach Vorlage des jeweiligen Ansuchens.

Im Zeitraum außerhalb der Gartensaison sind Arbeiten für Instandhaltung und auch größere Umbauten zulässig, soweit diese bei der Vereinsleitung mit aussagekräftiger Beschreibung und Zeichnung gemeldet und von dieser positiv bewertet sind und die Verordnung der Stadt Steyr hinsichtlich Lärmerregung befolgt wird.

Die Einfahrtszeiten in die Anlage (siehe: Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen) sind in über das gesamte Kalenderjahr hinweg gleich.

Sprechtage der Vereinsleitung

Die Sprechtage der Vereinsleitung werden seit 2011 (innerhalb der Gartensaison) vorzugsweise während des sonntäglichen Frühschoppens auf der Vereinsterrasse abgehalten. Im Normalfall ist(sind) mindestens ein (meist zwei) Mitglied(er) der Vereinsleitung als Ansprechpartner verfügbar. Außerhalb der Gartensaison sind keine Sprechtage vorgesehen.