Speiseöl und Fett

Speiseöl oder Fett darf unter keinen Umständen über die Kanalisation (Küche, Waschbecken, WC-Spülung usw.) entsorgt werden. Es sind dafür die so genannten gelben „ÖLI’s“ zu verwenden Diese Restfettbehälter sind gratis bei der Umweltschutzabteilung der Stadt (Ennserstraße) erhältlich. Durch Einleitung von Öl oder Fett in die Kanalisation ist schon mehrfach ein erheblicher Schaden an der Pumpanlage bzw. am Kanalstrang entstanden.

Da eventuelle Verursacher relativ leicht einzugrenzen sind, muss im Wiederholungsfall damit gerechnet werden, dass eventuelle Kosten für die Schadensbehebung den betroffenen Pächtern angelastet werden.

Abfallentsorgung

Für die Entsorgung von Restmüll Öle, Fett, Bauschutt usw. hat jedes Mitglied selbst zu sorgen. Dabei ist zu beachten, dass der Restmüll in die zur gemeldeten Dauerwohnung gehörigen Mülltonnen zu entsorgen ist. Eine Entsorgung in nahe gelegene Sammelstellen fremder Wohnungen oder Einrichtungen ist strikt untersagt und kann straf- und/oder zivilrechtliche Folgen haben.
Bauschutt, Aushub usw. darf nur in zugelassenen Sammelstellen entsorgt werden. Eine Lagerung oder Entsorgung von Abfall, Bauschutt, Grünschnitt usw. auf fremden Parzellen, angrenzenden Grundstücken, fremden – nicht öffentlichen – Sammelsystemen, Zufahrtswegen, Wasser-Rinnen usw. ist strikt untersagt und kann zu Schadenersatzforderungen führen.