Lärm in Gartenanlagen

Die Grundlagen für eine Kleingartenanlage regeln die Oö. Bauordnung 1994 mit seinen Nebengesetzen (Oö. Bautechnik Gesetz, Oö. Bautechnikverordnung, Oö. Raumordnungsgesetz 1994, Oö. Grenzwerteverordnung 1995, usw.) und die geltenden verbindlichen ÖNORMEN. Demnach ist eine Gartenanlage für die Richtwerte „Grundgeräuschpegel“ in der Kategorie Erholungsgebiet (Oö. Bauordnung 1994; § 27b) bzw. als Zone mit erhöhtem Ruhebedarf (individuellen Erholung), eingestuft. Laut Oö. Grenzwerteverordnung 1995, LGBl. 22/1995, und der ÖAL-Richtlinie 32 (1994), ist der Grundgeräuschpegel im Freien mit max. 45 dB (Dezibel) am Tag und mit max. 35 dB in der Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) definiert. Gemäß Tafel 3 ist eine zumutbare Überschreitung (allerdings nur bei kurzzeitigen Einzelfällen) um max. 10 dB akzeptabel.

Lärmerzeugende Geräte: (Rasenmäher, Handwerkzeug, Baumaschinen, Küchengeräte, usw.) sind zwar definiert, jedoch sehr unterschiedlich einzuschätzen. Demnach ist eine gewisse Toleranz bei der Einschätzung unumgänglich. Jedenfalls bleibt dadurch die gesetzliche und im Verein festgelegte Ruhezeit (Montag bis Freitag 22:00 bis 07:00 Uhr, Samstag ab 16:00 Uhr und an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen 00:00 bis 24:00 Uhr) unberührt und aufrecht.