Pellets Öfen

Diese fallen unter Festbrennstoffheizungen und benötigen außerdem einen Rauchabzug. Sowohl Festbrennstoffheizungen als auch alle Anlagen die einen Rauchabzug erfordern – sind gemäß der DKGV Steyr § 6 Punkt 10) in Kleingartenanlagen nicht zulässig.