Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen.

Wie bereits in mehreren Aussendungen festgehalten wurde, ist das Befahren der Anlage ganzjährig auf fixe Zeiten und ausschließlich für Liefertätigkeiten (und nur für die tastsächliche Dauer der Beladung und Entladung!) beschränkt. Es gilt ein generelles Nachtfahrverbot, ein generelles Einfahrverbot an Sonntagen und Feiertagen, sowie ein generelles Parkverbot innerhalb der Absperrungen. Unabhängig von den Einfahrtszeiten ist das Befahren der Anlage mit einspurigen Kraftfahrzeugen generell untersagt!

Bei Einfahrt in die Anlage ist darauf zu achten, dass möglichst der zugehörige Hauptweg für die Einfahrt genutzt wird und Durchzugsverkehr auf den Querwegen vermieden wird. Mit Beschluss der Vereinsleitung vom 17. Mai 2005 sind diese Einfahrtszeiten wie folgt festgesetzt:

Montag bis Samstag jeweils von
7:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 20:00 Uhr
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Die Tore sind unmittelbar nach den Ein- oder Ausfahren für Ladetätigkeiten immer (und zu jeder Jahreszeit) SOFORT zu schließen (offen lassen bis zur nächsten Ein- oder Ausfahrt ist unzulässig!) Gleiches gilt für die Geh-Türen.