Vorbeugender Brandschutz

Ordnung und Sauberkeit in der Anlage ist ein grundlegend für den Brand- und Unfallschutz.

  • Brennbare Abfälle wie z. B. Sägespäne, Holzstaub, Papier etc. sind spätestens bei jeweiligem Arbeitsschluss sofort zu entfernen und brandsicher aufzubewahren.
  • Das Lagern von brennbarem Material an unzulässigen Stellen (Gemeinflächen und sonstige Verkehrswege) ist verboten.
  • Verkehrs- und Fluchtwege sowie die gekennzeichneten Zufahrten und Aufstellungsflächen für Einsatzfahrzeuge dürfen nicht behindert oder verstellt werden und sind dauerhaft freizuhalten.
  • Feuer- und Heißarbeiten (Schweißen, Löten, Schleifen, etc.) dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn der Arbeitsobmann (oder sein Stellvertreter) hiervon vorher verständigt wurde.
  • Gasgeräte sind in betriebssicheren Zustand zu erhalten und laufend auf ihre Dichtheit zu überprüfen. Ortsbewegliche Gasbehälter sind vor Wärmeeinwirkung zu schützen und standsicher zu lagern.

Gasgeräte

Gasgeräte sind in betriebssicheren Zustand zu erhalten und laufend auf ihre Dichtheit zu überprüfen. Ortsbewegliche Gasbehälter sind vor Wärmeeinwirkung zu schützen und standsicher zu lagern. Besondere Sorgfalt gilt dem Gasdruckschlauch zwischen der Gasflasche und dem Gasdruckregler. Dieser Schlauch ist in regelmäßigen Abständen zu tauschen, auch wenn er keine besonderen Gebrauchsspuren aufweist.
Gasflaschen sind immer abzusperren sobald sie nicht genutzt werden.