Verstöße gegen die Gartenordnung

Verstöße des Mitgliedes, seiner Angehörigen oder Gäste gegen die Gartenordnung haben gemäß § 11 der Gartenordnung des Landesverbandes nach zweimaliger schriftlicher Mahnung mittels eingeschriebener Briefe die Ausschließung des Mitgliedes aus dem Verein und die Aufkündigung des Unterpachtvertrages zur Folge. Im Übrigen gelten … Weiterlesen