Gemeinschaftsarbeit gemäß § 9

Gemeinschaftsarbeit, Servicedienste (Auszug gemäß § 9 GO des Landesverbandes)

Der Gartenpächter ist verpflichtet, bei der Schaffung und Ausgestaltung der Gemeinschaftsanlagen oder sonstiger wichtiger Arbeiten durch freiwillige Arbeitsstunden über Aufforderung der Vereinsleitung tätig mitzuwirken. Im Falle persönlicher Verhinderung oder Unterlassung einer Ersatzstellung ist eine von der Vereinsleitung festzusetzende Entschädigung an die Vereinskasse zu erlegen. Der Pächter kann seine Arbeitsleistung ersatzweise auch durch ein anderes Mitglied des KGVM erbringen lassen (unbedingt vorher mit dem Servicedienst abzusprechen!). Die Verweigerung der Arbeits- und Entschädigungsleistung kann mit der Ausschließung aus dem Verein und der Aufkündigung des Pachtvertrages geahndet werden.

Für den KGVM sind 4 Stunden je Parzelle und Jahr festgelegt. Die Entschädigung an die Vereinskasse für nicht geleistete Arbeitsstunden ist mit € 10,- je Stunde festgesetzt. Die notwendigen Arbeiten in der Anlage werden von den Servicediensten erfasst und im Schaukasten beim Geräteschuppen angeboten, bzw. zu erfragen. Siehe auch: Seite der Servicedienste.

Print Friendly, PDF & Email

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.