Gartenhütten

Gartenhütten in Dauerkleingartenanlagen sind gemäß Auszug aus § 1 der DKGV Steyr (Begriffsbestimmungen) Gebäude auf den jeweiligen Gartenparzellen und dienen dem vorübergehenden Aufenthalt der Gartenbenützer. Größe und Höhe der Gebäude sind im § 6 der DKGV Steyr definiert.

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