Vorteilskarte des Landesverbandes

LV VorteilscardDie Mitglieder-Vorteilskarte des Landesverbandes der Kleingärtner O. Ö. berechtigt ab sofort zum Einkauf in den METRO Märkten in Linz und Wels (kein Rabatt!). Bei verschiedenen Baumärkten und anderen Firmen kann bei Vorweis der Karte an der Kasse ein Rabatt gewährt werden.

Eine Liste der Firmen, die mit der LV-Mitglieder-Vorteilskarte in Kooperation stehen, einschließlich der jeweiligen Einkaufsbedingungen kann auf der Einkaufsliste des LV eingesehen werden.

Die Mitglieder-Vorteilskarte des Landesverbandes der Kleingärtner O. Ö. wurde bei der Mitgliederversammlung 2013 ausgehändigt. Mitglieder – die ihre Karte noch nicht übernommen haben, können diese bei einem der Sprechtage abholen.

Grenzabstände

Grenzabstände für Gebäude (Auszug gemäß § 6 der DKGV Steyr)

Die Kleingartenhütten müssen von der Grenze der Dauerkleingartenanlage und von den Aufschließungswegen mind. 2,0 m und von benachbarten Dauerkleingärten mindestens 1,0 m entfernt sein.

Grenzabstände für Pflanzen (Auszug gemäß § 2 GO des Landesverbandes).

Auf der Seite im Eigenschatten betragen die Grenzabstände bei einer Wuchshöhe von

  • 4 m Höhe: 3 m Grenzabstand,
  • 3 m Höhe: 2 m Grenzabstand.

Eine Wuchshöhe von 5 m darf unter keinen Umständen überschritten werden, es ist dabei ein Grenzabstand von mindestens 4 m einzuhalten (Sonderregelung für den KGVM gemäß Beschluss der Vereinsleitung).