Bebaute Fläche, überbaute Flächen

Bebaute Fläche, überbaute Flächen, Wetterschutz, Auszug gemäß § 6 der DKGV Steyr.

Das Ausmaß der bebauten Fläche von Kleingartenhütten in den einzelnen Dauerkleingärten darf nicht mehr als 35 m² betragen. Alle überbauten Flächen, wie Vordächer, Schutzdächer, überdachte Terrassen, Freisitze, und dergleichen sind, sofern sie nur an zwei Seiten mit einem durchsichtigen Wetterschutz versehen werden, der bebauten Fläche nicht anzurechnen. Das Ausmaß der bebauten und überbauten Fläche darf aber in Summe nicht mehr als 45 m² betragen.

DKGV Steyr § 6, bebaute Fläche, überbaute Flächen, Wetterschutz, Vordächer, Schutzdächer, überdachte Terrassen, Freisitze, Ausmaß

Dachorganisationen

Als Kleingartenverein sind wir einerseits ein Mitglied des “Landesverband der Kleingärtner Oberösterreich”, der derzeit 44 Vereine betreut und andererseits haben wir den “Zentralverband der Kleingärtner und Siedler Österreichs” als unseren Grundeigentümer. Siehe dazu auch die Übersichtsseite  Dachorganisationen.

Eigenmächtige Übertragung

Die eigenmächtige Übertragung des Gartenbenützungsrechtes an Dritte ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Vereinsvorstandes des Kleingartenvereines ist rechtsungültig und wird nicht anerkannt. Will ein Mitglied seinen Kleingarten aufgeben, ist dies der Vereinsleitung schriftlich bekannt zu geben und es ist dazu zwingend die Vorgehensweise bei Parzellenwechsel gemäß Beschluss der Vereinsleitung vom 31. Mai 2007 einzuhalten.

Abstellen von Kraftfahrzeugen.

Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf gekennzeichneten Parkflächen außerhalb der Einfriedungen zulässig. Innerhalb der Anlage gilt ein generelles Parkverbot. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Sperrflächen oder Umkehrplätzen ist nicht zulässig. Einspurige KFZ sind auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen.
Die Parkplätze auf den gekennzeichneten Parkflächen sind sehr limitiert, es gibt keine Dauerparkplätze und kein Recht auf einen bestimmten Parkplatz. KFZ Anhänger und Wohnwägen auf gekennzeichneten Parkplätzen werden nur für die dringen kürzest mögliche Zeit geduldet.
Zur Vermeidung von Lenkererhebungen durch die Behörde bei vermutetem Missbrauch durch Nicht-Mitglieder ersuchen wir um Nennung der KFZ-Kennzeichen (maximal 2 Kennzeichen je Parzelle).